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Sie prägen ganze Regionen in Bayern: Kleine Brauereien, die in eigenen Brauereigasthöfen ihr Bier verkaufen. Doch von der Corona-Hilfe sind sie ausgeschlossen, denn dafür müssten sie achtzig Prozent ihres Umsatzes mit der Gastronomie erwirtschaften. Viele kommen nicht auf diese Quote. Wurden sie vom Gesetzgeber vergessen? Schließlich bekommen auch Bäckereien mit angeschlossenem Café Corona-Hilfe. Und während Großbrauereien oder Großunternehmen wie Schnellrestaurants staatliche Unterstützung bekommen, müssen kleine Brauereien aufgeben.
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